Tätigkeitsschwerpunkte
Engagements
Vergütung/Allg. Mandatsbedingungen

Die Abrechnung unserer Tätigkeit erfolgt nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die je nach Umfang unserer Tätigkeit anfallenden Gebühren errechnen sich aus dem beauftragten Gegenstandswert, also dem wirtschaftlichen Interesse der Aufgabenstellung, mit der wir befasst werden. Die zu bemessende Höhe der Rahmengebühren richten sich nach Umfang, Schwierigkeit und Art des Auftrages.

Für eine Erstberatung unserem Mandanten gegenüber kann eine Gebühr bis 190 EUR zzgl. Umsatzsteuer entstehen.

Im außergerichtlichen Bereich bei umfangreichen Beratungsdienstleistungen, Dauermandaten oder komplexeren Aufgabenstellung bieten wir die Abrechnung auf Basis vereinbarter Honorarstundensätze an. Diese liegen derzeit bei 230 bis 300 €/Std. netto und beinhalten bürotechnische Nebenleistungen.

Allgemeine Mandatsbedinungen

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