Tätigkeitsschwerpunkte
Engagements
Vergütung/Allg. Mandatsbedingungen
2. Vergütung

individueller Vereinbarung abgerechnet wurde, in ein gerichtliches Verfahren über, so wird die individuell vereinbarte Vergütung nicht auf die gesetzlichen Gebühren angerechnet, die für das gerichtliche Verfahren entstehen.

Neben den Honorarforderungen haben wir Anspruch auf Erstattung der Auslagen (Gerichtskosten, Behördenkosten, Reisekosten, Postauslagen etc.), der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Kosten für Abschriften und Ablichtungen.

Wir sind berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen (§ 9 RVG) und die Aufnahme oder die Fortsetzung unserer Tätigkeit von der Bezahlung dieser Vorschüsse abhängig zu machen.

Sitemap Impressum Datenschutz
Zurück