Tätigkeitsschwerpunkte
Engagements
Vergütung/Allg. Mandatsbedingungen
3. Zahlungsbedingungen, Verzug, Erstattungsanspruch

Unsere Rechnungen weisen ein Zahlungsziel aus. Wird das Zahlungsziel nicht beachtet, tritt Verzug ein. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Höhe des Verzugszinses. Maßgeblich für die Einhaltung des Zahlungsziels ist der Geldeingang bei uns. Wird eine Rechnung auch nach Mahnung nicht oder nicht vollständig bezahlt, behalten wir uns vor, das Mandat niederzulegen.

Kostenschuldner unserer Rechnungen ist in jedem Fall unser Auftraggeber als Empfänger unserer Leistung. Aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen können wir unsere Rechnungen nur direkt an unseren Auftraggeber ausstellen, selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten erstattet oder der Gegner zur Erstattung verpflichtet wurde. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner, wenn wir für sie in derselben Angelegenheit tätig werden.

In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich und in erster Instanz hat die gewinnende Partei keinen Anspruch, ihre Anwaltskosten von der unterliegenden Partei erstattet zu bekommen. Jede Partei trägt die Kosten ihrer Rechtsvertretung selbst.

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