Tätigkeitsschwerpunkte
Engagements
Vergütung/Allg. Mandatsbedingungen
5. Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie uns beauftragen, die Korrespondenz in Ihrem Mandatsverhältnis mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zu führen, so ist dies eine gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheit und löst zusätzliche Kosten aus – berechnet aus dem Wert der Gesamtkosten des Rechtsstreits –, die von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden und die Sie selbst tragen müssen. Sie entbinden uns in dem Umfang von unserer Verschwiegenheitspflichtung, der für die Regulierung mit der Rechtsschutzversicherung erforderlich ist.

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