Tätigkeitsschwerpunkte
Engagements
Vergütung/Allg. Mandatsbedingungen
7. Haftung, Verjährung

Zur Abdeckung unseres beruflichen Haftpflichtrisikos unterhalten wir einen Versicherungsschutz von derzeit 2 Mio. € je Schadensfall. Im gesetzlich zulässigen Rahmen beschränken wir unsere Haftung für fahrlässig verursachte Schäden auf diese Deckungssumme. Auf Wunsch bieten wir die fallbezogene Erweiterung des Versicherungsschutzes an. Der Mandant übernimmt in diesem Fall die zusätzlich entstehende Prämienbelastung.

Wir weisen auf Folgendes hin: Schadenersatzansprüche gegen uns aus fehlerhafter Mandatsbetreuung verjähren gemäß § 51b BRAO nach 3 Jahren ab ihrer Entstehung, spätestens aber nach Ablauf von 3 Jahren seit Beendigung des Mandats.

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