Tätigkeitsschwerpunkte
Engagements
Vergütung/Allg. Mandatsbedingungen
9. Kündigung

Das Mandatsverhältnis kann jederzeit durch den Mandanten gekündigt werden, soweit keine anderen Vereinbarungen über Laufzeiten getroffen wurden. Durch uns kann eine Kündigung erfolgen, wenn das für die Bearbeitung des Mandates notwendige Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist oder Vorschuss- und Vergütungsforderungen auf Mahnung nicht ausgeglichen worden sind.

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