Tätigkeitsschwerpunkte
Engagements
Vergütung/Allg. Mandatsbedingungen
2. Vergütung

Die Vergütung unserer Tätigkeit erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in seiner jeweils gültigen Fassung. In außergerichtlichen Angelegenheiten bieten wir individuelle Vereinbarungen gemäß § 4 RVG (Honorarvereinbarungen) zur Vergütung unserer Tätigkeit an.

Gerichtliche Mandate: Gebühren nach RVG richten sich nach dem Gegenstandswert der anwaltlichen Beauftragung, soweit es sich um Wertgebühren handelt. Der Gegenstandswert entspricht dem bezifferten wirtschaftlichen Interesse, das Sie mit unserer Beauftragung verfolgen, unabhängig davon, ob dieses realisiert werden kann.

Außergerichtliche Mandate: Unsere Tätigkeit auf der Basis individueller Vereinbarung rechnen wir überwiegend nach Stundensätzen (Zeitvergütung) oder auch nach vorab fix vereinbarten Beträgen (Pauschalvergütung) ab. Wir erfassen den zur Bearbeitung des Mandats notwendigen Zeitaufwand (Leistungserfassung) im Abrechnungszeitraum (regelmäßig monatlich). Geht ein außergerichtliches Mandat, das nach

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